Eine brutale Gewalttat erschüttert Deutschland: Zwei junge Menschen aus einfachen Verhältnissen, ohne Berufsausbildung, arbeitslos, benachteiligt und ohne Perspektive, sind einmal mehr unverschuldet in die Mühlen der Justiz geraten. Als sie sich im September des vergangenen Jahres anschickten, in der S-Bahn einige minderjährige Mitreisende um eine geringfügige monetäre Zuwendung zu ersuchen, griff ein obrigkeitshöriger, stockkonservativer Geschäftsmann von 50 Jahren sogleich zum Mobiltelefon, um die Staatsmacht herbeizurufen. Ein Akt der Demütigung für Markus Sch. und Sebastian L., den auf sich beruhen zu lassen sie gleichwohl bereit waren, hätte nicht Dominik B. die Situation auf einem Bahnsteig in Solln eskalieren lassen. „Brunner war der Angreifer“, so war mehrfach zu lesen, jedenfalls schlug er zuerst zu. Derart von dem kampfsportgestählten, ihnen körperlich weit überlegenen Mann bedrängt, sahen sich die beiden schmächtigen Jugendlichen zu einem Akt der Notwehr genötigt, in dessen Folge der Angreifer an einem Herzinfarkt verstarb. Dennoch müssen sich die zwei jungen Männer wegen Mordes (!) vor Gericht verantworten.
Recht so, my fellow Germans, recht so, Frau Friedrichsen?
Schließlich kann hier ein Kindsmörder den Staat wegen Folterandrohung verklagen, weil ihm ein Ermittler, um das Leben des entführten Jungen bangend, „Schmerzen“ angedroht hatte. Schließlich gelten in diesem Land mit Eisenstangen respektive „mit vielleicht zweieinhalb Holzstöcken“ bewaffnete türkische Djihadisten auf Märtyrermission als brutal überfallene Friedensaktivisten. Schließlich betrachtet man hier eine klerikalfaschistische Terrororganisation wie Hamas als Wohltätigkeitsbewegung, die aus heiterem Himmel von einer vielfach überlegenen Hightech-Armee attackiert wird. Schließlich rufen wir uns qua historisch erworbener Erfahrung als geläuterte Friedensengel und Moralisten aus und werfen den Opfern von damals vor, die Täter von heute zu sein.
„Es ist Deutschland hier“, wie Außenminister Westerwelle es so trefflich formulierte. Ja, man merkt’s. Jeden Tag.
Die Frage ist allgemein, inwiefern Zivilcourage in einer Gesellschaft noch ein Vorbild ist, in welcher der linksliberale Mainstream in den Medien geradezu gleichgeschaltet ist. Es zeigt sich auch in diesem Zusammenhang das Zwanghafte im deutschen Nationalcharakter. Innerhalb zweier Generationen wechselt man vom Herrenmenschen zu peinlicher Unterwürfigkeit gegenüber zivilisationsfernen Verhaltensweisen.
Was mich in den letzten Monaten geradezu schockiert hat, ist die Popularität der Radikalpazifistin Margot Käßmann. Bei Ihren Thesen muß man von einem Ungeist sprechen, der sich ausbreitet und durchaus so primitive Figuren wie die Brunner Mörder in der Konsequenz schalten und walten läßt. Das den Staat tragende Bürgertum, dessen Repräsentant Herr Brunner war, ist eingeknickt.
Vortrefflich formuliert; wie immer!
Tja, der Tote kann sich nicht mehr wehren und die armen Täter stilisieren sich nun als Opfer.
Was ist eigentlich mit den ganzen Passanten, die nur weggeschaut haben? Werden die wenigstens wegen unterlassener Hilfeleistung belangt?
Ganz bestimmt nicht. Die haben nichts zur Eskalation beigetragen. Vorbildlich.
»Was ist eigentlich mit den ganzen Passanten, die nur weggeschaut haben? Werden die wenigstens wegen unterlassener Hilfeleistung belangt?«
Ist diese Frage ernst gemeint oder ironisch? Ich hoffe, ironisch – angesichts der Tatsache, wie “Zivilcourage” öffentlich mantrahaft eingefordert, aber im Falle ihrer tätigen Demonstration keineswegs honoriert wird (sofern der Zivilmutige seinen Akt der vielgerühmten Zivilcourage überlebt). Ausnahme: die bezeigte “Zivilcourage” ist für lau und erfordert keinerlei Mut – etwa wenn tausende “mutiger” Bürger die legale Anti-Islamisierungs-Demo einiger Dutzend unterbindet. Dann wird sie sehr gelobt.
Noch übler ergeht’s dem, der sich aufgrund einer solchen Hilfeleistung seiner Haut erwehren muss. Günstigstenfalls wird er wegen “Notwehrexzess” verknackt. Wahrscheinlicher ist, dass ihm die Notwehrsituation überhaupt aberkannt wird. Dann wird er als Gewalttäter bestraft, und zwar so, wie gemeingefährliche Intensivtäter bestraft und aus dem Verkehr gezogen werden sollten, ohne dass dies je geschieht (weswegen angesichts ausufernder Gewaltkriminalität dann wieder ständig die Notwendigkeit von Bürgermut und “Zivilcourage” beschworen wird).
Aber ich stelle mir jetzt wirklich vor, dass die Zuschläger freigesprochen und die Zuseher wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden …
P.S.: Wer erhält denn nun Dominik Brunners posthum verliehenes Bundesverdienstkreuz, sobald es ihm posterum wieder aberkannt wird? Norman Paech? Erhard Ahrendt? Walter Herrmann?
mal wieder hervorragend auf den Punkt gebracht. Was diesem Land fehlt, ist politische Kultur. Das werden die Leute hier wohl nie bekommen. Alles Politische wird durch dumpfes Ressentiment getrieben und bestimmt.
Ich halte es hier nicht mehr aus und habe erst vor wenigen Tagen beschlossen, auszuwandern.
»Ich halte es hier nicht mehr aus und habe erst vor wenigen Tagen beschlossen, auszuwandern.«
Nach Kanada? Nach Australien? In die USA?
The best you can do!
USA oder Kanada!
Leider nicht das einfachste, aber möglich ist es sicher.
Der Fall ist klar. Brunner hat sich der Nötigung schuldig gemacht, indem er sich auf Grund seines auf regressivem Bewusstsein beruhenden Beschützerinstinktes den Jugendlichen (die – ähnlich wie hier: http://bluthilde.wordpress.com/2010/07/21/woodstock-auf-ameland/ – den Kindern nur etwas Hilfreiches über Rangordnungen lehren wollten) in den Weg gestellt und in der Folge sogar mit seinem Kopf die Bewegungsfreiheit ihrer Füße eingeschränkt hat. Wäre er noch am Leben, müsste er angeklagt werden und der Fall von Richter Riehe verhandelt!
Die Aufregung verstehe ich diesmal aber nicht.
Es ist für die juristische Bewertung der Geschichte auf jeden Fall von Belang, wenn Brunner als erster zugeschlagen hat. Das rechtfertigt natürlich in keiner Weise das Verhalten der zwei Typen, aber trotzdem muss ein solcher Sachverhalt doch im Prozess diskutiert werden?
Und dass jeder dem in diesem Land Folter angedroht wurde dagegen klagen kann, sogar ein Kindermörder, finde ich begrüssenswert. Ungeachtet der Tatsache, dass ich das Verhalten der Polizisten absolut nachvollziehbar finde.
Es geht nicht um die juristische Bewertung sondern um die verbreitete Neigung, die Wahrheit immer und unbedingt in der Mitte sehen zu wollen. Ja, die Vergewaltigung war schlimm, aber hat das Opfer die Tat nicht durch die freizügige Kleidung provoziert? Ja, Hitler hat den Zweiten Weltkrieg begonnen, aber haben nicht auch die Alliierten Kriegsverbrechen begangen? Ja, Gäfgen hat einen kleinen Jungen ermordet, aber ist er nicht selbst auch ein Folteropfer oder doch beinahe eines geworden? Ja, Dominik Brunner ist totgeschlagen und -getreten worden, aber hat er die Gewalt nicht selbst begonnen?
Das ist gemeint, nichts weiter. In so einer Welt tun sich dann Libyen und Iran zusammen und nehmen im UN-”Menschenrechtsrat” eine Demokratie aufs Korn, wenn sie sich gegen Raketenangriffe aus den Libanon oder dem Gazastreifen zur Wehr setzt, denn, seht: sie wendet ja auch Gewalt an!
Wenn alles als eine Soße gilt, Terrorist und Terroristenjäger, Angreifer und Verteidiger, Kidnapper und drohender Polizist, vorbestrafte Schläger und couragierter Bürger, dann hat diese Welt ein ernsthaftes moralisches Problem. Und hierzulande reitet man in diesem Sinne vorneweg. Willkommen in der Anstalt.
Ok, das ist mir in der Lektüre so nicht klar geworden.
In der Form kann ich der Kritik allerdings zustimmen. Leider sind Journalisten die klare Positionen vertreten anstatt nur alle möglichen Meinungen gleichberechtigt nebeneinander zu referieren ziemlich selten…
»Es geht nicht um die juristische Bewertung sondern um die verbreitete Neigung, die Wahrheit immer und unbedingt in der Mitte sehen zu wollen.«
(Außer wenn’s einen selbst erwischt oder gegen die eigene Ideologie geht.)
Gut beobachtet und auf den Punkt gebracht!
Warum muss ich da bloß an den legendären Vortrag Evan Sayets vor der Heritage Foundation denken?
http://loyalbushie.wordpress.com/2010/04/02/evan-sayet-uber-moderne-liberale/
Ich denke, den Opfern immer eine unterschwellige Mitschuld zuzuschieben, ist in großen Teilen fast schon normal.
Allerdings.
Da hat ein alter Bekannter mal wieder den Nagel auf den Kopf getroffen.
Habe selbst mal ausgerechnet vom aktivsten der drei kleinen Straßennazis, die mich mittags in der U-Bahn verprügelt hatten, in der Verhandlung durch den Verteidiger erfahren, er habe u.a. eine “Angstphobie”. Sowas sind natürlich teils lachhafte Standards und Routinen, und nur andernteils letztlich berücksichtigenswerte Aspekte.
Dennoch: Hier leistet man sich ärgerliche Entgleisungen und fügt sie zu nichts mehr als zwei Absätzen bestenfalls der Irrelevanz. Auch der Kindsmörder hat den Staat verklagen zu können wie jeder andere auch. Auch ein Verhalten eines obrigkeitshörigen, stockkonservativen Geschäftsmannes hat durchleuchtet werden zu können.
Besonders zu Ersterem gab es Wesentliches zu lesen, wie es dem Problem des Folterverbotes angemessen bleibt — und dies sicher nicht in dem Sinne, wie hier insinuiert. SOE ist nun nicht die konkret, und einiges Ausfransen mag auch jederzeit sein und selbst zum Bodensatz der PIler oder der Klientel der Broder hin mal unterlaufen, aber solche selbstbeschädigenden Ausfälle sollten vermieden oder korrigierend kommentiert werden.
Grüße,
moritz
Brunner war nicht obrigkeitshörig, sonst hätte er nur zugeschaut oder hätte sich verdünnisiert statt einzugreifen.
Und dass er (angeblich) “stockkonservativ” war, schreit natürlich danach, den Mord an ihm zu relativieren.
Dass er gar ein “Geschäftsmann” war – muss man angesichts dessen seine Ermordung nicht letztendlich gutheißen?
Was ist schon das Leben eines obrigkeitshörigen, stockkonservativen Geschäftsmannes gegen das Wohlbefinden gesetzloser, moralfreier Straßenräuber?
Was mir verspätet auffällt … : bei meiner obigen Replik auf blingo-moritz hatte ich übersehen, dass seine Formulierung vom “obrigkeitshörigen, stockkonservativen Geschäftsmann” nicht von blingo-moritz selbst stammt, sondern aus dem sarkastischen Beitrag von Claudio Casula zitiert ist. Demnach wirft blingo-moritz Brunner keineswegs (oder jedenfalls nicht unbedingt) vor, ein “obrigkeitshöriger, stockkonservativer Geschäftsmann” zu sein, dem allein deshalb schon zu misstrauen ist, wodurch wiederum meine aufgebrachte Erwiderung zum Teil ins Leere zielt.
Was mich aber gegenüber jemandem, der vom “Bodensatz der PIler oder der Klientel der Broder” spricht, nur begrenzt reut.
Scheiß Nazis!
Diese “drei kleinen Strassennazis” haben ihren Job offensichtlich miserabel getan.
@Daniel
“…Es ist für die juristische Bewertung der Geschichte auf jeden Fall von Belang, wenn Brunner als erster zugeschlagen hat…”
Wie will man das nachweisen, wenn es widersprechende Zeugenaussagen gibt?
Da sollen mal wieder Täter zu Opfern gemacht werden, das ist der Hintergrund. Zuschauer, die zur Hilfeleistung nicht imstande waren, werden damit ebenfalls geschützt.
Als eine Jugendrichterin spurlos verschwand, wurde bereits von Selbstmord gesprochen, obwohl noch gar nicht feststand, ob sie tot war.
Ich finde diese Entwicklung nicht mehr nachvollziehbar.
Ob und wie man das nachweisen kann, wird das Gericht zu klären haben. Es ging mir nur darum, dass wenn ein Zeuge aussagt, Brunner habe zuerst zugeschlagen, dies für den Prozessverlauf wichtig ist und damit auch Gegenstand der Berichterstattung über den Prozess sein kann und sollte.
An der moralischen Bewertung, dass die zwei Schläger in übelster Weise den Tod eines Menschen verschuldet haben ändert das natürlich nichts. Aber Recht und Moral sind nicht dasselbe.
Bei aller Sympathie für dieses Blog: hier wird schon sehr viel miteinander in einen Topf geworfen was nciht zusammengehört. Nach dem Tod von Herrn Brunner haben die Medien im Gefolge der StA ein überdeutliches Bild vom Ablauf des Tathergangs geschildert, der sich so möglicherweise nicht bestätigt. Jetzt rudern die Medien ein bisschen zurück. Möglicherweise zu recht. Es kommt mir auch ein bisschen komisch vor, dass 17jährige aus Rache aus nichtigem Anlass tatsächlich jemanden töten wollten. Möglich, aber unwahrscheinlich. Dass z.B. IDF-Soldaten aus reiner Mordlust friedliebende Blockadebrecher töten ist noch weit unwahrscheinlicher, zugegeben. Über das in diesem Fall noch weit realitätsferner gezeichnete Bild, wurde u.a. hier ja alles Nötige geschrieben.
Nüchtern betrachtet geht es im Solln-Prozess um die Frage, ob die Angeklagten mit Tötungsvorsatz gehandelt haben (also tatsächlich Herrn Brunner mit ihren Tritten und Schlägen umbringen wollten) – Indizien dafür würden potenziell tödliche Verletzungen sein, was wohl so nicht der Fall ist.
Wird aber von einem Tötungsvorsatz ausgegangen, ist zu klären, ob Mordmerkmale erfüllt sind und damit nicht “nur” Totschlag sondern Mord vorliegt, z.B. aus niedrigen Beweggründen. Das ist zumindest zweifelhaft, wenn das Opfer zuvor (u.U. in tatsächlicher oder vermeintlicher Notwehrlage) heftig zugeschlagen hat.
Wenn das alles nicht ist, bleibt noch Körperverletzung mit Todesfolge (wird vermutlich schwierig, hinge am unmittelbaren Kausalzusammenhang zwischen Schlägen und Herzstillstand und an der Vorhersehbarkeit), ansonsten Körperverletzung (in einem Fall vielleicht gefährliche Köperverletzung wegen Gebrauch eines gefährlichen Werkzeugs (Schlüsselbund)) und fahrlässige Tötung in Tateinheit.
Den Angriff der Täter als Notwehr (bzw. Notwehrexzess) zu qualifizieren ist wegen der mehrfach geschilderten Zäsur im Geschehensablauf nicht möglich und hat nach meiner Kenntnis auch niemand versucht.
Und wenn sich nicht mehr als das nachweisen lässt, dann ist es auch genau richtig , dass die Täter nur deswegen bestraft werden. Punkt. Das ist Rechtsstaat und das ist gut so.
Tut mit leid, dass mein erster Kommentar zu dem sonst hervorragenden Blog ein kritischer ist. Ansonsten weiter so!
Keine Sorge, wir haben nix gegen Kritik, wenn sie fundiert ist.
Zum Inhalt: Habe im Kommentarstrang ausgeführt, dass es mir nicht um die juristische Aufarbeitung geht. Bitte dort nachlesen.
Es sollte für die Tatbeurteilung überhaupt keine Rolle spielen, ob das Opfer an eingetretener Schädeldecke oder am Herzinfarkt stirbt. In beiden Fällen sind die Misshandlungen ursächlich. Soll es sich für Täter lohnen, sich möglichst schwache Opfer auszusuchen? Stoße ich einen Greis zu Boden und er bricht sich die Hüfte – don’t mind, er hatte Osteoporose, seine Knochen waren eh marode. Stirbt er gar? Kann keiner was dafür, er hatte halt ein schwaches Herz und wäre eh bald verreckt.
Nun, Dominik Brunner war vielleicht nicht anzusehen, dass er unter Herzschwäche litt (falls es so war). Dennoch: Sollten Gewalttäter nicht das volle Risiko ihrer Taten tragen? Wenn sie “zufällig” einen Herzkranken “erwischen”, der die derbe Behandlung nicht überlebt –Pech (nicht nur für das Opfer, auch für die Täter).
Es ist durchaus vertretbar und zumutbar, dass Schläger, die sich ein Opfer aussuchen, damit ein unberechenbares Risiko eingehen, indem das Opfer womöglich weniger aushält als gedacht.
Deine Idee würde dazu führen, dass wir gar keine Vorsatztaten mehr brauchen. Demnach kann ich auch dann zum Totschläger werden, wenn ich einem 20jährigen zu Boden stoße und dieser dann stirbt.
Wie hier schon angeführt wurde, sollte man Moral und Rechtsprechung trennen.
Soweit ich weiß gibt es aber eine Doktorarbeit eines Jurastudenten, der untersucht hat, ob Täter bei Kopftritten wirklich nicht damit rechnen, dass das Opfer evtl. hopps geht. Der hat dafür an die 1000 BW-Soldaten aus allen Bildungsschichten befragt, und fast alles haben gewusst, dass das Opfer evtl. Lebensgefährlich verletzt wird.
Vielleicht ändert diese Arbeit die Rspr. zumindest in dem Zusammenhang…bleibt halt abzuwarten.
Zum konkreten Fall: Wie das ganze in Solln jetzt geklärt wird, bleibt abzuwarten. Aber offenbar können einige Medien es nicht ertragen, dass Dominik Brunner evtl. nicht die Hellstrahlende Lichtgestalt ist. Was letzenendes wahr ist, sollen die Richter beurteilen.
Deren Job möcht ich nicht haben…
Es gibt schon solche Fälle. Z.B. wurde eine ältere Frau überfallen, sie stürzte, kam ins Krankenhaus und ist an den Folgen des Sturzes gestorben (sie hatte eine Embolie). Die Täter wurden daraufhin wegen Mordes und nicht nur wegen schwerer Körperverletzung gesucht.
@ predo
“Deine Idee würde dazu führen, dass wir gar keine Vorsatztaten mehr brauchen.”
Wenn ich jemanden körperlich misshandle, habe ich natürlich den Vorsatz, sie oder ihn körperlich zu schädigen. Sollte die körperliche Schädigung schlimmer ausfallen als von mir beabsichtigt, sollte ich dafür gerade stehen müssen. Dergleichen sollte zum “Berufsrisiko” von Gewalttätern gehören. Je höher das “Berufsrisiko” von Gewalttätern, desto besser, würde ich sagen.
Von den Bankstern wünschen sich ja auch alle, dass sie für die weltweite Wirtschaftskrise zur Verantwortung gezogen würden, obwohl diese nicht in ihrer Absicht lag.
Eine Tötung, die obendrein mit Vorsatz erfolgt, sollte natürlich schwerer bestraft werden. Wie Mord halt.
“Demnach kann ich auch dann zum Totschläger werden, wenn ich einem 20jährigen zu Boden stoße und dieser dann stirbt.”
Genau. Pech gehabt. Wie der tote Zwanzigjährige. Man sollte sich gut überlegen müssen, ob man jemanden “nur” zu Boden stößt. Jeder Gewaltakt sollte zum unberechenbaren Risiko für den Gewalttäter werden – Hach, wär das schön!
@ yael1
“Es gibt schon solche Fälle. Z.B. wurde eine ältere Frau überfallen, sie stürzte, kam ins Krankenhaus und ist an den Folgen des Sturzes gestorben (sie hatte eine Embolie). Die Täter wurden daraufhin wegen Mordes und nicht nur wegen schwerer Körperverletzung gesucht.”
Wirklich? Wegen Mordes? Nicht wegen Totschlags oder Körperverletzung mit Todesfolge?
Na gut, eine Mordfahndung hat vielleicht mehr Druck, insofern begrüßenswert. Aber vor Gericht würde ich das nicht als Mord werten. Noch weniger allerdings als kleinen harmlosen Schubs mit unvorhersehbaren Folgen, für die die Täter rein gar nichts können.
“Wenn ich jemanden körperlich misshandle, habe ich natürlich den Vorsatz, sie oder ihn körperlich zu schädigen. Sollte die körperliche Schädigung schlimmer ausfallen als von mir beabsichtigt, sollte ich dafür gerade stehen müssen”
ok, einverstanden.
du hast den Vorsatz einer körperlichen Schädigung. Auch für die Folgen hast du geradezustehen. Gibt dazu den “berühmten” Lehrbuchsfall, indem einige Neonazis einen Asylanten zusammengeschlagen hatten. Dieser konnte panisch fliehen, die anderen haben ihn verfolgt, ihn aber aus den Augen verloren. Das Opfer war aber so panisch, dass es die Glastür eines Mietshauses eingetreten hatte um sich im Haus zu verstecken; dabei riss er sich eine Arterie im Oberschenkel auf, und verblutete.
Die Täter waren wegen Körperverletzung mit Todesfolge dran; u.a. weil sie hätten ERKENNEN müssen, dass eine panische kopflose Flucht tödlich enden kann.
Trotzdem konnte ihnen kein Vorsatz einer beabsichtigten Tötung nachgewiesen werden.
“Eine Tötung, die obendrein mit Vorsatz erfolgt, sollte natürlich schwerer bestraft werden. Wie Mord halt.”
Hast du einen mit Vorsatz getötet, ist es Totschlag. Dann wird geprüft ob du ein Mordmerkmal verwirklicht hast.
Und da Mord lebenslange Freiheitsstrafe, grds. ohne Spielraum für eine Ermessenstrafe (jaaah, ich weiß, ich rede aber nur von dem was in 211 steht), musst du einwandfrei beweisen können, dass du jemanden ermordet hast.
Und auch im Fall Brunner muss man einwandfrei beweisen können, dass es Mord war.
und da nun alle im URlaub sind: schönen Urlaub…will auch ans Meer
Ist doch ganz einfach: Da die Beiden beim besten Willen keine Nazis waren, kann nicht von Zivilcourage gesprochen werden – denn Zivilcourage ist es nur dann, wenn sie sich gegen Rechts richtet… konsequent weitergedacht haben die beiden Schläger Zivilcourage gezeigt, denn solche law-and-order Typen sind doch höchst suspekt!
Die Sache kann man auf emotioneller oder auf juristischer Eben betrachten. Und das sind zwei Paar Schuhe. Das sog. Gerechtigkeitsempfinden ist oft mit der gesetzmäßigen Rechtsprechung nicht kompatibel. Und trotzdem ist die Rechtsprechung nicht willkürlich, sonder erfolgt aufgrund der Gesetzen die vom Bundestag im Namen des deutschen Volkes verabschiedet worden sind.
Ich kann mich um die viele Fälle der Ungerechtigkeit, die ich oft gesehen habe, ärgern, aber ich kann nichts dagegen tun, wenn das Recht nach den Faktenlage und nach dem Gesetzt gesprochen wird.
Die Mordmerkmale sind im StGB klar definiert. Die Merkmale des Totschlag ebenfalls. Das Gericht muss deswegen klären, ob das Totschlag oder Mord war. Und die Emotionen haben bei den Richtern nichts zu suchen, sonst wären sie befangen.
@ genova68
Wenn du nicht lesen kannst, ist das dein Problem. Ich habe bewusst den Unterschied zwischen juristischer Aufarbeitung und gesellschaftlicher Bewertung gemacht, aber das ist für Leute mit ideologischen Scheuklappen auf den Augen offensichtlich schon zu viel.
Hier werden keine Kommentare von Leuten freigeschaltet, die die Blogbetreiber als Rechtsextremisten verunglimpfen. Schreib deinen “Alles Nazis außer Mutti”-Mist auf deinem eigenen Blog.
Moralisch hat Claudio auf jeden Fall recht. – Juristisch hoffe ich auch. Es kommt doch nicht drauf an, ob Brunner zuerst zugeschlagen hat oder nicht. Er wurde (wohl) massiv bedroht und musste damit rechnen, dass die Jugendlichen ihm Gewalt antun wollten. Da ist es mehr als vernuenftig als erster Zuzuschlagen. – Die Jugendlichen haben als erste angefangen, Rechtsgueter zu verletzen: Drohung, Noetigung, Erpressung.
Zwei Überlegungen:
- Wußten die beiden Schläger mit Sicherheit, dass ihr Opfer die Schläge überleben würde?
- Besteht auch nur die leiseste Möglichkeit, dass der Tod Brunners in den Momenten des Zutretens beabsichtigt war?
Beabsichtigt aus Rachsucht, weil das Opfer die bedrohliche Situation zuvor mit einem Präventivschlag hatte klären wollen -
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Unabhängig vom Fall Brunner: Opfer-Mitverantwortlichkeit-Unterstellungen scheinen, das ist meine Meinung, eine faule Mischung aus Bequemlichkeit, Schadenfreude, Feigheit und Bosheit zu sein.
Siehe dazu Artikel in der “Die Zeit”, leider ist diese Zeitung immer weniger lesbar.